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Bestandsaufnahme der Brandschutzeinrichtungen bei einer örtlichen Begehung.
Erstellung von Feuerwehrplänen sowie Sonderplänen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Feuerwehrstellen.
Feuerwehrpläne umfassen alle relevanten Informationen über das Objekt, wie z.B. Geschosspläne aller vorhandenen Etagen, Löschwasserentnahmestellen, Lage der Notausgänge sowie Angriffswege.
Sonderpläne, wie z.B. für Windkraft- oder Photovoltaikanlagen, Sprinkler- oder CO2-Löschanlagen, mögliche Gefahrstoffe (Art & Menge).
Bestandsaufnahme der brandschutztechnischen Infrastruktur Ihres Gebäudes.
Erstellung des Gebäudegrundrisses mit sämtlichen Notausgängen und Rettungswegen, sowie Kennzeichnung aller vorhandenen feuerlöschtechnischen und Erste-Hilfe Einrichtungen und Sammelplätzen.
Erstellung von Feuerwehrlaufkarten, zur grafischen Orientierung der Feuerwehr im Meldebereich, um den Weg von der Brandmeldezentrale bis zum ausgelösten Melder aufzuzeigen.
Sprinklerlaufkarten, Meldegruppenübersicht, sowie weitere Sonderlaufkarten werden auf Ihre individuellen Bedürfnisse erstellt.
Erstellung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 in Teile A, B und C zur Organisation des betrieblichen Brandschutzes in Bezug auf betriebsbezogene Informationen, Aufgabendefinitionen sowie Verhaltensvorgaben.
Hier werden speziell auf Ihr Objekt zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln dokumentiert:
Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Betreuung und Beratung gemäß Baurechtsvorschriften, Richtlinien der Schadensversicherer (VdS) und den Empfehlungen und Richtlinien der Berufsverbände vfdb:
Im Brandfall können Brandschäden nicht nur Gebäude betreffen, sondern auch zu existenzbedrohenden Situationen für Unternehmen führen, wenn z.B. Zahlungen von Schadensversicherern ausbleiben oder Produktionsausfall droht. Bei Personenschäden in einem Brandfall können gegen die Unternehmensleitung strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Daher empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen externen Brandschutzbeauftragten oder besser noch dessen Bestellung.
Ausbildung als Brandschutzhelfer sowie Evakuierungshelfer und Räumungshelfer gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR 2.2.
Inhalt der theoretischen Brandschutzhelfer Schulung:
Inhalte der praktischen Brandschutzhelfer Schulung:
Verlässliche Technik für Ihre Sicherheit!